Mitarbeiter
Apotheker
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie mit Staatsexamen und erteilter Approbation
- eigenverantwortliche Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten (Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln)
- darf eine Apotheke leiten

Pharmazie-Ingenieur
- abgeschlossenes Fachschulstudium der Pharmazie in der ehemaligen DDR
- eigenverantwortliche Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten
- darf mit behördlicher Genehmigung bis zu vier Wochen im Jahr Vertretungsaufgaben wahrnehmen
Pharmazeutisch-technischer Assistent
- abgeschlossene Fachschulausbildung mit dazugehörigen halbjährigen Apothekenpraktikum
- darf pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausüben
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- neue Bezeichnung für Apothekenfacharbeiter
- dreijährige duale Ausbildung in einer Apotheke und der Berufsschule
- arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers vor allem im Bereich der Warenwirtschaft
- darf keine Arzneimittel abgeben
Apothekenfacharbeiter
- zweijährige duale Ausbildung in einer Apotheke und der Berufsschule in der ehemaligen DDR
- unter Aufsicht eines Apothekers tätig in der Warenwirtschaft, Konfektionierung und Preisberechnung von Arzneimitteln sowie Hilfsarbeiten bei der Herstellung von Arzneimitteln