Mitarbeiter

Apotheker

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie mit Staatsexamen und erteilter Approbation
  • eigenverantwortliche Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten (Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln)
  • darf eine Apotheke leiten

Pharmazie-Ingenieur

  • abgeschlossenes Fachschulstudium der Pharmazie in der ehemaligen DDR
  • eigenverantwortliche Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten
  • darf mit behördlicher Genehmigung bis zu vier Wochen im Jahr Vertretungsaufgaben wahrnehmen

Pharmazeutisch-technischer Assistent

  • abgeschlossene Fachschulausbildung mit dazugehörigen halbjährigen Apothekenpraktikum
  • darf pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausüben

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

  • neue Bezeichnung für Apothekenfacharbeiter
  • dreijährige duale Ausbildung in einer Apotheke und der Berufsschule
  • arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers vor allem im Bereich der Warenwirtschaft
  • darf keine Arzneimittel abgeben

Apothekenfacharbeiter

  • zweijährige duale Ausbildung in einer Apotheke und der Berufsschule in der ehemaligen DDR
  • unter Aufsicht eines Apothekers tätig in der Warenwirtschaft, Konfektionierung und Preisberechnung von Arzneimitteln sowie Hilfsarbeiten bei der Herstellung von Arzneimitteln